Am 10.3.2015 meldete die Generalstaatsanwaltschaft die Berufung gegen das Urteil an (pag. 524). In ihrer Berufungserklärung vom 22.5.2015 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, die Beschuldigte sei wegen versuchten Totschlags schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten zu verurteilen, wobei 6 Monate zu vollziehen seien und der Vollzug für die Reststrafe von 24 Monaten, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, aufzuschieben sei (pag. 538 f.).