________, wurde eine Entschädigung in der Höhe von total CHF 11‘948.25 (inkl. Auslagen und MwSt.) zugesprochen, wobei nach Abzug eines bereits ausgerichteten Kostenvorschusses von CHF 4'219.00 noch CHF 7‘729.25 zur Auszahlung verblieben. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 23‘249.40 (inkl. Kosten für die schriftliche Begründung, ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) wurden dem Kanton Bern auferlegt. Des Weiteren traf das Regionalgericht Bern-Mittelland die notwendigen Verfügungen (pag. 476 ff.). Am 10.3.2015 meldete die Generalstaatsanwaltschaft die Berufung gegen das Urteil an (pag.