1. Prozessgeschichte Mit Urteil vom 4.3.2015 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend die Beschuldigte) vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. des versuchten Totschlags, angeblich begangen am 26.10.2010 in Bern zum Nachteil von D.________ frei. Dem damaligen amtlichen Verteidiger der Beschuldigten, Rechtsanwalt C.________, wurde eine Entschädigung in der Höhe von total CHF 11‘948.25 (inkl. Auslagen und MwSt.) zugesprochen, wobei nach Abzug eines bereits ausgerichteten Kostenvorschusses von CHF 4'219.00 noch CHF 7‘729.25 zur Auszahlung verblieben.