Downloads & Publikationen > Weisungen und Richtlinien) der Kantonspolizei Bern sowie dem kantonalen Staatsanwalt für die Bekämpfung des Hooliganismus bei Sportveranstaltungen mitzuteilen (nur Dispositiv nach Eintritt der Rechtskraft). Das Urteil wird ferner der T.________(Organisatorin und Leiterin von Profi-Fussballbetrieben) sowie der S.________(Stadionbetreiberin) mitgeteilt (ebenfalls nur Dispositiv nach Eintritt der Rechtskraft). 24 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: