22 Beschuldigte nunmehr schon zum dritten Mal mit der Polizei in C.________(Ortschaft) zu tun gehabt. Bei zwei Vorfällen sei es um das Zünden von Pyros gegangen, wobei er einmal verurteilt worden sei (pag. 31). Ebenfalls nach eigenen Angaben wurden gegen den Beschuldigten in der Folge schweizweit Stadionverbot und Rayonverbote in C.________(Ortschaft), Q.________(Ortschaft) und R.________(Ortschaft) verhängt. Diese hatten bis Ende 2014 Bestand (pag. 32 Z. 56 f.; vgl. auch pag. 0132 f. [Akten PEN 14 100/102]).