Strafverfahren > Formulare/Merkblätter) sehen bei Landfriedensbruch (Referenzsachverhalt: Der Täter nimmt an einer Demonstration teil, an welcher randaliert wird. Er schürt das Gefährdungspotenzial durch eigenes, aggressives Verhalten. Es entstehen Sachschäden) eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 51). Strenger zu beurteilen sind Fälle, in denen Gegenstände gegen Einsatzkräfte geworfen werden. Mindernd wirkt sich dagegen die rein passive Teilnahme aus.