16 ________(Datum) 2015 auf dem Bahnhofplatz C.________(Ortschaft) eine öffentliche Zusammenrottung von FC D.________(Ortschaft)-Fans gegen FC C.________(Ortschaft)-Fans ereignet habe; pag. 225). Weiter hat das Beweisverfahren ergeben, dass sich der Beschuldigte in der FC D.________(Ortschaft)- Fangruppierung befunden hat, welche die gewaltsame Auseinandersetzung mit den FC C.________(Ortschaft)-Fans gesucht hat.