Durch das rasche Reagieren der Polizei vor Ort habe Schlimmeres verhindert werden können und die Angreifer seien zum Rückzug gezwungen worden (pag. 6). Weder vor Ort noch im Nachgang zur Auseinandersetzung konnten Personen beider Lager festgestellt werden, welche einfache oder schwere Körperverletzungen aufwiesen (pag. 6). Drei mutmasslich in die Auseinandersetzung involvierte Fans des FC C.________(Ortschaft) wiesen anlässlich einer Festhaltung durch die Polizei leichte Verletzungen (Nasenbluten, Schürfwunde an der Stirn) auf (pag. 11). Diese verweigerten jedoch der Polizei gegenüber jegliche Angaben hierzu (pag. 11, 41, 44, 47).