Die Ausführungen des Beschuldigten und der Auskunftspersonen sind, wie vorstehend dargetan wurde, teilweise unstimmig und wenig präzis. Dafür, dass es gemäss Darstellung des Beschuldigten und der Auskunftspersonen eine viel grössere FC D.________(Ortschaft)-Gruppierung gewesen sein soll, von der sie sich vor der Auseinandersetzung nach rechts zum Bahnhofgebäude hin abgesetzt hätten, spricht nichts. E.________ hat mehrfach geschildert, dass es nur eine einzelne Gruppe von rund 18 FC D.________(Ortschaft)- Fans auf dem Bahnhofplatz gegeben habe, in der sich auch der Beschuldigte befunden habe.