11 er, als gewisse D.________(Ortschaft)-Fans quer über den Platz auf die C.________(Ortschaft)-Fans zugerannt seien und eine kleine Gruppe dann in den Bahnhof hinein gegangen sei, d.h. zum Zeitpunkt der angeblichen Trennung der Gruppe, nicht mehr mit dem Beschuldigten zusammen gewesen sei (pag. 129 Z. 31 ff.). Er wisse nicht, wo sie in den Bahnhof hineingegangen seien (pag. 129 Z. 33). Er habe den Beschuldigten dann wieder beim Perron 1 gesehen (pag. 129 Z. 40).