Auch er korrigierte erst auf Bemerkung des Beschuldigten, dass lediglich ca. 15 D.________(Ortschaft)-Fans auf die C.________(Ortschaft)-Fans losgerannt seien. Es seien ca. 35 Fans gewesen, welche vom Fluss gekommen seien, ein Drittel bis die Hälfte habe sich dann losgemacht und sei Richtung der FC C.________(Ortschaft)-Fans gerannt (pag. 132 Z. 4 ff.). Diese Aussagen der Auskunftspersonen stehen mehreren in sich stimmigen Aussagen eingesetzter Polizisten gegenüber, welche übereinstimmend mit dem Zeugen E.________ in ihren Berichtsrapporten vermerkten, dass die angreifende FC D.________(Ortschaft)- Gruppierung aus ca. 15-20 Personen bestanden habe (pag. 8; 11; 18; 24; 27).