126 Z. 28 ff.). Er sagte ferner aus, dass die betroffenen Personen in Richtung Perron 1 geflüchtet seien. Dort habe er den Beschuldigten wieder gesehen (pag. 126 Z. 19 ff.). An der zweiten Befragung an der Hauptverhandlung bemerkte der Polizist, diejenigen Personen, welche sie hätten trennen können, seien alle Richtung Perron 1 gerannt. Vorgängig habe es keine FC D.________(Ortschaft)-Fans auf dem Perron 1 gehabt (pag. 133 Z. 18 f.).