_ zum Ablauf wirken selbsterlebt. Sie sind logisch und konsistent. Seine Aussagen zur Gruppengrösse decken sich zudem mit den Angaben anderer im Einsatz gewesener Polizisten (vgl. pag. 8; 11; 18; 24; 27). E.________ will den Beschuldigten beim Vorbeigehen in der in die Auseinandersetzung verwickelten FC D.________(Ortschaft)-Gruppierung wiedererkannt haben (pag. 125 Z. 16 ff., 32 f.; 126 Z. 28 ff.). Wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat, sind seine insoweit gemachten Aussagen absolut glaubhaft. E.________ ist bereits seit längerer Zeit im Bereich der Fanarbeit mit den FC D.________(Ortschaft)-Fans tätig.