6 Auskunftspersonen I.________, J.________ und K.________ (FC C.________(Ortschaft)-Fans; pag. 40 ff.; 43 ff.; 46 ff.) ergaben ebenfalls keine sachdienlichen Hinweise, mitunter weil die einvernommenen Personen die Aussagen weitgehend verweigerten bzw. keine genauen Angaben machen konnten. Nachfolgend werden demnach zunächst die Aussagen des Zeugen E.________ gewürdigt; anschliessend erfolgt eine Würdigung der Aussagen des Beschuldigten und der Auskunftspersonen G.________ und F.________. 10.2 Aussagen Zeuge E._