10. Beweiswürdigung der Kammer 10.1 Vorbemerkung Die Vorinstanz hat die Grundsätze der richterlichen Beweiswürdigung, insbesondere zur Aussagenanalyse, detailliert wiedergegeben (pag. 153 ff.; S. 3 ff. der Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. Im Berufungsverfahren ist wie vor erster Instanz umstritten, ob sich der Beschuldigte im Zeitpunkt der Gewalttätigkeit der FC D.________(Ortschaft)-Gruppierung im Bereich dieser Gruppe aufgehalten und demnach an der öffentlichen Zusammenrottung teilgenommen hat.