Der Beschuldigte sei nicht Teil der aggressiven FC D.________(Ortschaft)-Fangruppe gewesen. Er und seine beiden Kollegen hätten hinter einer FC D.________(Ortschaft)-Fangruppe den Bahnhofplatz überquert, um sich zum Gleis 1 des Bahnhofs zu begeben. Wie sich herausgestellt habe, habe es sich bei der vor ihnen gehenden Gruppierung um die aggressive Fangruppe gehandelt, welche für den Landfriedensbruch verantwortlich gewesen sei. Als diese Gruppierung plötzlich davon gerannt sei, habe sich der Beschuldigte von der Gruppe distanziert und sich zusammen mit F._____