Der Beschuldigte soll sich vor Spielbeginn des Fussballspiels FC C.________(Ortschaft) – FC D.________(Ortschaft) gemeinsam mit weiteren ca. 18 Personen beim Bahnhof C.________(Ortschaft) versammelt haben, um mit vereinten Kräften die Konfrontation mit den C.________(Ortschaft)-Fans zu suchen. Dabei sei die Gruppe als kompakte und optisch einschüchternde Einheit erschienen, insbesondere da der Beschuldigte sowie weitere Mitglieder der Gruppe mit Kapuzen und Schals vermummt aufgetreten seien.