6. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 25. November 2015 (pag. 62 f.) vorgeworfen, er habe am ________(Datum) 2015, ca. 16.00 Uhr, in C.________(Ortschaft) am Bahnhofplatz Landfriedensbruch begangen. Der Beschuldigte soll sich vor Spielbeginn des Fussballspiels FC C.________(Ortschaft) – FC D.________(Ortschaft) gemeinsam mit weiteren ca. 18 Personen beim Bahnhof C.________(Ortschaft) versammelt haben, um mit vereinten Kräften die Konfrontation mit den C.________(Ortschaft)-Fans zu suchen.