206) gestützt auf Art. 406 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens angeordnet (pag. 208). Mit Eingabe vom 12. September 2016 begründete der Beschuldigte seine Berufung (pag. 223 ff.). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt und dem Beschuldigten zur Kenntnis gebracht (pag. 209; 211; 215 ff.; 220; 221).