2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 148). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 29. Juni 2016 (pag. 187 f.) erklärte der Beschuldigte am 20. Juli 2016 frist- und formgerecht vollumfänglich die Berufung (pag. 194 f.). Mit Schreiben vom 26. Juli 2016 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag. 201). Mit Verfügung vom 10. August 2016 wurde im Einverständnis des Beschuldigten (pag. 206) gestützt auf Art.