1. Zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten. Die Untersuchungshaft von total 523 Tagen (vom 19. September 2001 bis am 7. Januar 2003 = 476 Tage sowie vom 15. März 2013 bis am 30. April 2013 = 47 Tage) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 75‘046.45, ausmachend CHF 45‘104.30 (sich zusammensetzend aus 1/7 der Gebühren, ausmachend CHF 4‘990.35, sowie den gesamten Auslagen von CHF 40‘113.95).