5. Verkauf einer unbestimmten Menge Heroingemisch an zwei Abnehmer von Frühsommer 2001 bis am 6. August 2001 in Bern und evtl. anderswo (Ziff. 1.6 in der AKS); 6. Verkauf einer unbestimmten Menge Heroingemisch an unbekannte Abnehmer vom 2. Juni 2001 bis am 19. September 2001 in Bern und evtl. anderswo (Ziff. 1.7 in der AKS); 27 wird wegen Verjährung eingestellt. Für die Einstellung werden 6/7 der erstinstanzlichen Gebühren, insgesamt bestimmt auf CHF 34‘932.50, ausmachend CHF 29‘942.15, ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt.