- 1 SIM-Kartenhalter "Sunrise" - 1 Netzkabel - 1 SIM-Karte "Swisscom" 2.3. Die Negative des anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung entwickelten "Kodak Films" werden nach Rechtskraft des Urteils A.________ ausgehändigt. II. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach, men- gen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziert begangen in der Zeit vom 2. Juni 2001 bis am 19. September 2001 mit C.________ sowie teilweise mit D.________ und einem weiteren Mittäter in Bern, Basel, Pratteln und Arlesheim, namentlich durch