a und Art. 442 Abs. 4 StPO). 3. Im Dispositiv wurde dem zuständigen Bundesamt die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ und PCN-Nr. ________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG). Mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 teilte die Koordinationsstelle Strafregister mit, dass die unter der PCN-Nr. ________ hinterlegte DNA zwischenzeitlich bereits gelöscht worden ist. Der Verfahrensleiter hat hiervon Kenntnis genommen. Soweit notwendig, wird das Urteil hiermit berichtigt.