als amtlicher Verteidiger gilt Folgendes: Soweit das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wird, wird die Entschädigung seines amtlichen Verteidigers für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 15‘028.65 festgesetzt. Diesbezüglich bestehen kein Nachforderungsrecht und keine Erstattungspflicht. Soweit der Beschuldigte verurteilt wird, beträgt die amtliche Entschädigung seines Verteidigers für das erstinstanzliche Verfahren CHF 2‘519.20. Diese Entschädigung hat der Beschuldigte dem Kanton Bern zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.____