Insbesondere kann nicht gesagt werden, sein Verhalten habe Einfluss auf die Höhe der Gebühren gehabt. Folglich hat der Kanton Bern 6/7 der erstinstanzlichen Gebühren, ausmachend CHF 29‘942.15, zu tragen. Der verbleibende 1/7, ausmachend CHF 4‘990.35 entfällt auf die Verurteilung des Beschuldigten für den Vorfall aus dem Jahr 2013 und ist von diesem zu bezahlen.