19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Hierzu wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 2991 f.): «Zum Vorleben und seinen persönlichen Verhältnissen machte A.________ im Laufe des gesamten Verfahrens Aussagen; sei dies nun im Rahmen von Einvernahmen (vgl. dazu pag. 535, Zeile 45 ff., pag. 605, Zeile 21 ff., pag. 611, Zeile 30 ff., pag. 2849, Zeile 24 ff.) oder im Rahmen der forensisch - psychiatrischen Begutachtungen (vgl. dazu pag. 2145 ff.). Da er dabei zum Teil unterschiedliche Aussagen machte, z.Bsp. zu seinem beruflichen Werdegang etc. (vgl. dazu z.Bsp. auch pag.