Die Menge an Heroingemisch war für ihn – wenn ihm denn die genaue Menge nicht bekannt gewesen sein soll – mindestens abschätzbar, hat er doch den Stoff auf einmal erhalten. Angesichts der Menge von knapp 200 Gramm – dies im Gegensatz zu gehandelten Kleinstmengen am Ende einer Handelskette – musste dem Beschuldigten bewusst gewesen sein, dass der Reinheitsgrad nicht am untersten Ende der Skala von gehandeltem Heroingemisch liegen konnte. Der durchschnittliche Reinheitsgrad bzw. Median des Heroin-HCl bei Mengen von 100-1000 Gramm lag 2013 bei 24 % (vgl. dazu die Angaben der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin [