13. Konkurrenzen Sämtliche in einem bestimmten Handlungsrahmen vorgenommenen Einzeltätigkeiten sind lediglich Teilakte ein und desselben Drogengeschäftes und damit ein und derselben Tat (sog. Bewertungseinheit). In diesen Fällen stehen die Erwerbshandlungen zu den zeitlich daran anschliessenden Weitergabehandlungen im Verhältnis der Subsidiarität. Es handelt sich dabei um verschiedene Entwicklungsstufen derselben deliktischen Tätigkeit, auch wenn die einzelnen Tathandlungen einzeln aufgezählt werden.