1121 f.) ist auszuschliessen, dass die fraglichen Asservate positiv getestet worden wären, wenn der Beschuldigte einzig die Manortragtasche berührt und ansonsten nichts mit Drogen zu tun gehabt hätte. Zudem fragt sich, weshalb der Beschuldigte diese Tasche versteckt in seiner Jacke mitgeführt hat, wenn doch seiner Meinung nach bloss Medikamente in ihr gewesen sein sollen.