Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ausführte, handelt es sich dabei (wegwenden, wenn man etwas zu verbergen hat) vielmehr um eine rationale Reaktion und nicht um ein «komisches» Verhalten. Hinzu kommen die Untersuchungsresultate des IRM der beim Beschuldigten abgenommenen Asservate (Urin, Fingernagelschmutz der linken und der rechten Hand, ein T-Shirt, ein Pullover, eine Jacke und eine Hose). Abgesehen vom Urin zeigten wie erwähnt alle Untersuchungen positive Resultate an, d.h. es konnte der Nachweis auf Betäubungsmittel erbracht werden.