So hatte er zugegebenermassen bereits früher mit Drogen zu tun und sich in einem entsprechenden Umfeld bewegt. Ebenso wenig überzeugt, dass es seiner Meinung nach schliesslich um einen Medikamententransport gegangen sein soll: Zum Einen wird dies erst an der Hauptverhandlung vorgebracht, zum Andern ist nicht nachvollziehbar, warum er für einen Medikamententransport hätte CHF 200.00 erhalten sollen bzw. weshalb er über diesen Medikamententransport mit niemandem hätte reden dürfen. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Beschuldigte wusste, dass er Drogen transportierte, ist sein verdächtiges Verhalten während der polizeilichen Anhaltung, welches im Übrigen überhaupt erst zu einer genaueren