13 F.________ gab in der Voruntersuchung an, dass der Beschuldigte ihn angerufen und gefragt habe, ob er ihn abholen würde. Der Beschuldigte habe seine (F.________`s) Tochter besuchen und dessen Fahrrad, welches bei ihnen stehe, behändigen wollen. In Hinterkappelen seien sie dann durch die Polizei kontrolliert worden. Er wisse nicht, was der Beschuldigte auf sich getragen habe. Er kenne dieses Ding nicht. Wenn er gewusst hätte, dass er so etwas auf sich habe, hätte er ihn nicht ins Auto steigen lassen. Er selber habe nichts mit Drogen zu tun.