Er habe nichts mit Drogen zu tun. Bei der Staatsanwaltschaft bestätigte er, er wisse nicht, was im Säcklein drin gewesen sei. H.________ habe ihm dies gegeben (pag. 613). Anlässlich der Hauptverhandlung gab er an, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne. H.________ habe ihm gesagt, es seien Medikamente für seine Mutter. Er habe nicht gewusst, was es sei, habe es auch gar nicht angeschaut oder angefasst (pag. 2868 Z. 10 ff.).