Er gab an, er selber habe damit nicht gehandelt. Er sei mit Leuten zusammen gewesen, die wahrscheinlich damit zu tun gehabt hätten (pag. 542 Z. 21 f.). Erst nach Vorhalt zahlreicher Gesprächsaufzeichnungen gab er zu, auch selber in Drogensachen verwickelt gewesen zu sein (pag. 546 Z. 160 ff.). So gestand er, zusammen mit D.________ Heroin vermittelt zu haben, wobei er stets bemüht war, seine eigene Rolle herunter zu spielen. Angesichts eines solchen Aussageverhaltens des Beschuldigten kann kaum auf seine Aussagen abgestellt werden.