(vgl. dazu pag. 1569 ff.); - Berichte über den Verlauf der Krankheitsgeschichte des Beschuldigten von der UPD Waldau (vgl. dazu pag. 1585 ff.); - die gesamten Asylakten des Beschuldigten (vgl. dazu pag. 1966 ff.). 9. Subjektive Beweismittel 9.1 Anzeigerapport vom 22. April 2013 Aus der Anzeige gehen die massgeblichen Beobachtungen der Polizei hervor. Die Vorinstanz fasste sie wie folgt zusammen (pag. 2929 f.): «Im Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 22. April 2013 (pag. 514 ff.) wird zusammenfassend Folgendes festgehalten: