10 8.2 Gutachten IRM Bei der Anhaltung vom 15. März 2013 wurden dem Beschuldigten Asservate abgenommen, die durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) untersucht wurden. Dabei handelt es sich um Urin, Fingernagelschmutz der linken und der rechten Hand, ein T-Shirt, ein Pullover, eine Jacke und eine Hose. Abgesehen vom Urin zeigten alle Untersuchungen positive Resultate an, d.h. es konnte der Nachweis auf Betäubungsmittel erbracht werden.