8. Objektive Beweismittel 8.1 Hausdurchsuchung Im Rahmen der Anhaltung am 15. März 2013 erfolgte eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Beschuldigten an der ________ (Adresse). Dabei wurden unter anderem mehrere Natels und Natel-Unterlagen sowie ein Schlüsselbund sichergestellt (vgl. dazu pag. 1178 ff.). Drogen konnten keine gefunden werden.