6. Vorwurf gemäss Ziffer I.1.8. der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziffer I.1.8. der Anklageschrift Beförderung und Besitz von 196 Gramm Heroingemisch (mit einem Reinheitsgrad von 24 % bezüglich 101 Gramm Heroingemisch, ausmachend 24.24 Gramm Heroin-Hydrochlorid, und mit einem Reinheitsgrad von 25 % bezüglich 95 Gramm Heroingemisch, ausmachend 23.75 Gramm Heroin-Hydrochlorid, insgesamt ausmachend 47.99 Gramm Heroin- Hydrochlorid), begangen am 15. März 2013 in Hinterkappelen und evtl. anderswo, vorgeworfen, indem er dieses Heroingemisch verteilt in zwei kleinen Plastiksäcken