3. Es seien die auf die Untersuchung der verjährten Sachverhalte einschliesslich der bereits von der Strafabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland im Urteil vom 01.06.2016 als verjährt 6 beurteilten Sachverhalte entfallenden Verfahrenskosten auszuscheiden und dem Staat Bern zur Bezahlung aufzuerlegen. 4. Es seien Herrn A.________ seine Verteidigungskosten in der wegen verjährter Sachverhalte gegen ihn geführten Strafuntersuchung gemäss einzureichender Kostennote zu ersetzen. II. Freispruch