1. Es sei das Strafverfahren gegen A.________wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. II./1. bis 6. des Urteils der Strafabteilung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 01.06.2016) wegen eingetretener Verjährung einzustellen. 2. Herrn A.________ sei eine gerichtlich zu bestimmende Entschädigung für die zu Unrecht erstandene Untersuchungshaft von 521 Tagen (19.09.2001 bis 07.01.2003 475 Tage, 15.03. bis 30.04.2013 46 Tage) auszurichten.