Der darauf befindliche, aktuelle Saldo (Stand per 07. Dezember 2015 war Fr. 25'262.35) wird ebenfalls vollumfänglich zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen (Art. Art. 267 Abs. 3 i.V.m. Art. 268 Abs. 1 lit. a StPO). 6. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. ________ + PCN-Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).