- 1 SIM-Karte "Swisscom" 3. Die Negative des anlässlich der Hauptverhandlung entwickelten "Kodak Films" werden nach Rechtskraft des Urteils A.________ ausgehändigt. 4. Der beschlagnahmte Geldbetrag von Fr. 1'200.00 wird vollumfänglich zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen (Art. 267 Abs. 3 i.V.m. Art. 268 Abs. 1 lit. a StPO). 5. Die Kontensperre des Postkonto Nr. ________, lautend auf A.________, wird nach Eintritt der Rechtskraft aufgehoben.