2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von Fr. 34'932.50 und Auslagen Fr. 40'113.95, insgesamt bestimmt auf Fr. 75'046.45. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühren der Untersuchung Fr 22'932.50 Gebühren Zwangsmassnahmengericht Fr. 1'000.00 Gebühren des Gerichts Fr. 9'000.00 Gebühren Auftritt Staatsanwaltschaft an HV Fr. 2'000.00 Total Fr. 34'932.50