1.3 Verkauf einer unbestimmten Menge Heroingemisch an unbekannte Abnehmer, von ca. Mai 2001 bis am 01. Juni 2001 in Bern und evtl. anderswo (Ziff. 1.7 in der AKS); 2. der Geldwäscherei, evtl. Gehilfenschaft dazu, angeblich begangen von anfangs Juli 2011 bis am 19. Juli 2001 in Bern und evtl. anderswo, gemeinsam mit C.________ (Ziff. 2 in der AKS); werden wegen Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird hingegen