Angesichts der durch die Kammer beweismässig ergänzten tatsächlichen Strassensituation greift diese rechtliche Betrachtung jedoch zu kurz. Wie beweismässig erstellt, ist die Fahrbahn auf der gesamten Länge der am rechten Fahrbahnrand markierten Bushaltestelle bereits so breit, dass zwei Fahrzeuge problemlos nebeneinander fahren können. Die Markierung, welche die Unterteilung in zwei Fahrstreifen anzeigt, beginnt unmittelbar nach der Bushaltestelle - aber bereits vor der Einfahrt zur G.________-Fabrik. Ein Losfahren des Trolleybusses von der Haltestelle in gerader Richtung führt direkt zu einem Befahren des rechten Fahrstreifens.