8. Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz hat die rechtlichen Grundlagen zu Art. 90 Abs. 1 SVG sowie zur Vortrittsregelung von Art. 36 Abs. 4 SVG, Art. 14 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 5 der Verkehrsregelverordnung (VRV; SR 741.11) korrekt dargestellt, worauf verwiesen werden kann (pag. 123 f. = S. 21 f. der Urteilsbegründung). Verständnishalber ist der Inhalt der Bestimmungen zur Vortrittsregelung nochmals wiederzugeben: Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben Vortritt (Art. 36 Abs. 4 SVG).