_, obschon er das Blinken des Busses bemerkt habe, nicht mehr möglich gewesen anzuhalten, da er sich auf der einspurig verlaufenden Strasse bereits auf der Höhe des Busses befunden habe. Sie gehe davon aus, dass der Zeuge C.________ in der Folge vor dem Bus abgebogen sei und dabei den rechten Blinker betätigt und beschleunigt habe, um eine Kollision mit dem sich in Bewegung befindlichen Bus zu vermeiden. Der Beschuldigte seinerseits habe eine Vollbremsung durchgeführt, um einer Kollision zu entgehen. Beide Lenker seien mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gewesen (pag.