7.2 Geschehensablauf Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschuldigte habe den linken Richtungsblinker nur kurz betätigt, das heisse nur 0.8 Sekunden, bevor er langsam wieder losgefahren sei. Der Zeuge C.________ habe sich zum Zeitpunkt der Betätigung des Blinkers mit seinem Fahrzeug bereits mindestens auf mittlerer Höhe des Trolleybusses befunden. Dabei sei er mit einer mässigen Geschwindigkeit von rund 20 km/h unterwegs gewesen und habe beabsichtigt, in die sich unmittelbar nach der Bushaltestelle befindende Einfahrt zur G.________-Fabrik abzubiegen.