6. Ausgangslage Dem Beschuldigten wurde gemäss Strafbefehl vom 18. September 2015 vorgeworfen, am 14. Juli 2015 um ca. 17:45 Uhr in D.________ auf der E.________strasse als Lenker eines Trolleybusses den Vortritt beim Einfügen in den Verkehr nicht gewährt zu haben und dadurch einen Verkehrsunfall mit Verletzten verursacht zu haben (pag. 20). Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt mit seinem Trolleybus an der Bushaltestelle «F.________» hielt.